Die Refraktion erfolgt mit neuester, hochauflösender 3D-Technik, bei der während der Überprüfung kein Auge mehr abgedunkelt werden muss. Mittels Polarisation wird hier bei der Augenüberprüfung beiden Augen gleichzeitig, aber getrennt ein Seheindruck vermittelt, der dem natürlichen Sehen entspricht.
Ohne Sehtest gibt es keinen Führerschein. Der gesetzliche Grenzwert der Sehleistung liegt bei einem Visus von 0,7 (Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T – § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung).
Wir bieten den notwendigen Sehtest und beraten Sie, falls Sie eine Sehhilfe benötigen.